B. Auftragsverhältnis
Besondere Auftragsbedingungen
für Prüfungen und prüfungs-
Unter Umständen werden der Mazars KG im Rahmen des Auftra-
ges und zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange des Auf-
traggebers unmittelbar mit diesem zusammenhängende Doku-
mente, die rechtliche Relevanz haben, zur Verfügung gestellt. Die
Mazars KG stellt ausdrücklich klar, dass sie weder eine Verpflich-
tung zur rechtlichen Beratung bzw. Überprüfung hat, noch dass
dieser Auftrag eine allgemeine Rechtsberatung beinhaltet; daher
hat der Auftraggeber auch eventuell im Zusammenhang mit der
Durchführung dieses Auftrages von der Mazars KG zur Verfügung
gestellte Musterformulierungen zur abschließenden juristischen
Prüfung seinem verantwortlichen Rechtsberater vorzulegen. Der
Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungs-
entscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen der
Mazars KG sowie die Verwendung der Ergebnisse der Leistungen
und die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen der
Mazars KG für eigene interne Zwecke des Auftraggebers geeignet
sind.
nahe Leistungen
der
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stand: 1. Juni 2019
Präambel
Diese Auftragsbedingungen der Mazars GmbH
& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
(„Mazars KG“) ergänzen und konkretisieren die vom Institut der
Wirtschaftsprüfer e. V. herausgegebenen Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaften (in der dem Auftragsbestätigungs-/Angebots-
schreiben beigefügten Fassung) und sind diesen gegenüber
vorrangig anzuwenden. Sie gelten nachrangig zu einem
Auftragsbestätigungs-/Angebotsschreiben. Das Auftragsbestäti-
gungs-/Angebotsschreiben zusammen mit allen Anlagen bildet die
„Sämtlichen Auftragsbedingungen“.
C. Informationszugang
Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Auf-
traggebers, der Mazars KG einen uneingeschränkten Zugang zu
den für den Auftrag erforderlichen Aufzeichnungen, Schriftstücken
und sonstigen Informationen zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für
die Vorlage zusätzlicher Informationen (z.B. Geschäftsbericht,
Feststellungen hinsichtlich der Entsprechenserklärung gemäß
§ 161 AktG), die vom Auftraggeber zusammen mit dem Abschluss
sowie ggf. dem zugehörigen Lagebericht veröffentlicht werden.
Der Auftraggeber, wird diese rechtzeitig vor Erteilung des
Bestätigungsvermerks bzw. unverzüglich sobald sie vorliegen,
zugänglich machen. Sämtliche Informationen, die der Mazars KG
vom Auftraggeber oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellt
werden („Auftraggeberinformationen“), müssen vollständig sein.
A. Ergänzende Bestimmungen für Abschlussprüfungen
nach
§ 317 HGB und vergleichbare Prüfungen nach
nationalen und internationalen Prüfungsgrundsätzen
Die Mazars KG wird die Prüfung gemäß § 317 HGB und unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. fest-
gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung („GoA“) durchführen. Dem entsprechend wird die Mazars
KG die Prüfung unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter
Berufsausübung so planen und anlegen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf den Prüfungsgegenstand laut Auftrags-
bestätigungsschreiben wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden.
D. Hinzuziehung von Mazars-Mitgliedern und Dritten
Die Mazars KG ist berechtigt, Teile der Leistungen an andere Mit-
glieder des weltweiten Netzwerks der Mazars-Gesellschaften
(„Mazars-Mitglieder“) oder sonstige Dienstleister als Unterauftrag-
nehmer zu vergeben, die direkt mit dem Auftraggeber in Kontakt
treten können. Unabhängig davon verbleiben die Verantwort-
lichkeit für die Arbeitsergebnisse aus dem Auftrag, die Erbringung
der Leistungen und die sonstigen sich aus dem Auftrags-
bestätigungsschreiben resultierenden Verpflichtungen gegenüber
dem Auftraggeber ausschließlich bei der Mazars KG.
Die Mazars KG wird alle Prüfungshandlungen durchführen, die sie
den Umständen entsprechend für die Beurteilung als notwendig
erachtet und prüfen, in welcher Form der in § 322 HGB resp. den
GoA vorgesehene Vermerk zum Prüfungsgegenstand erteilt
werden kann. Über die Prüfung des Prüfungsgegenstands wird die
Mazars KG in berufsüblichem Umfang berichten. Um Art, Zeit und
Umfang der einzelnen Prüfungshandlungen in zweckmäßiger
Weise festzulegen, wird die Mazars KG, soweit sie es für
erforderlich hält, das System der rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollen prüfen und beurteilen, insbesondere soweit es
der Sicherung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung dient.
Wie berufsüblich, wird die Mazars KG die Prüfungshandlungen in
Stichproben durchführen, sodass ein unvermeidliches Risiko
besteht, dass auch bei pflichtgemäß durchgeführter Prüfung selbst
wesentliche falsche Angaben unentdeckt bleiben können. Daher
werden z.B. Unterschlagungen und andere Unregelmäßigkeiten
durch die Prüfung nicht notwendigerweise aufgedeckt. Die Mazars
KG weist darauf hin, dass die Prüfung in ihrer Zielsetzung nicht auf
die Aufdeckung von Unterschlagungen und anderen Unregel-
mäßigkeiten, die nicht die Übereinstimmung des Prüfungsgegen-
stands mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen
betreffen, ausgerichtet ist. Sollte die Mazars KG jedoch im
Rahmen der Prüfung derartige Sachverhalte feststellen, wird dem
Auftraggeber der Mazars KG („Auftraggeber“) dies unverzüglich
zur Kenntnis gebracht.
Der Auftraggeber ist daher nicht dazu berechtigt, vertragliche An-
sprüche oder Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen
oder generell auf der Grundlage des Auftragsbestätigungsschrei-
bens gegen ein anderes Mazars-Mitglied oder dessen Unter-
auftragnehmer, Mitglieder, Anteilseigner, Geschäftsführungs-
mitglieder, Partner oder Mitarbeiter („Mazars-Personen“) oder
Mazars Personen der Mazars KG geltend zu machen bzw.
anzustrengen. Der Auftraggeber verpflichtet sich somit,
vertragliche Ansprüche ausschließlich der Mazars KG gegenüber
geltend zu machen bzw. Verfahren nur gegenüber der Mazars KG
anzustrengen. Mazars-Mitglieder und Mazars-Personen sind
berechtigt, sich hierauf zu berufen.
In Einklang mit geltendem Recht ist die Mazars KG berechtigt, zum
Zwecke
(a) der Erbringung der Leistungen der Mazars KG,
(b) der Einhaltung berufsrechtlicher sowie regulatorischer Vor-
schriften,
Vorstehende Ausführungen zu Prüfungszielen und -methoden
gelten für andere Prüfungen nach nationalen oder internationalen
Prüfungsgrundsätzen sinngemäß.
(c) der Prüfung von Interessenkonflikten,
(d) des Risikomanagements sowie der Qualitätssicherung,
(e) der internen Rechnungslegung, sowie der Erbringung ande-
rer administrativer und IT-Unterstützungsleistungen
Es ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers, we-
sentliche Fehler im Prüfungsgegenstand zu korrigieren und uns
gegenüber in der Vollständigkeitserklärung zu bestätigen, dass die
Auswirkungen etwaiger nicht korrigierter Fehler, die von uns
während des aktuellen Auftrags festgestellt wurden, sowohl ein-
zeln als auch in ihrer Gesamtheit für den Prüfungsgegenstand
unwesentlich sind.
(Lit. (a)-(e) zusammen „Verarbeitungszwecke“), Auftraggeber-
informationen an andere Mazars-Mitglieder, Mazars-Personen
und externe Dienstleister der Mazars KG („Dienstleister“) weiter-
zugeben, die solche Daten in den verschiedenen Jurisdiktionen, in